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   LG Bochum, 16.12.2021 - 1 O 26/20   

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https://dejure.org/2021,54817
LG Bochum, 16.12.2021 - 1 O 26/20 (https://dejure.org/2021,54817)
LG Bochum, Entscheidung vom 16.12.2021 - 1 O 26/20 (https://dejure.org/2021,54817)
LG Bochum, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 1 O 26/20 (https://dejure.org/2021,54817)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 214/16

    Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrages erhobenen

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2021 - 1 O 26/20
    Unerheblich ist, ob bei Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder das Entgelt im Einzelfall anhand der Daten des konkreten Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet wird (BGH Urteil vom 17. April 2018, XI ZR 214/16).

    Die allgemein geäußerte Bereitschaft, belastende Klauseln abzuändern, genügt nicht, ebenso wenig wie die Bereitschaft, die Bearbeitungsgebühr zu reduzieren (BGH Urteil vom 17. April 2018, XI ZR 214/16).

    Diese Anforderungen gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (BGH Urteil vom 17. April 2018, XI ZR 214/16).

    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (BGH Urteil vom 17. April 2018, XI ZR 214/16).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2021 - 1 O 26/20
    Nach der verwendeten Bezeichnung "Bearbeitungsentgelt" handelt es sich um Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages einschließlich der Vorbereitung des Vertragsschlusses sowie für Verwaltungsaufwand der Beklagten bei Kreditbearbeitung und -auszahlung (vgl. BGH, a.a.O. und BGH, BeckRS 2017, 121112 jeweils für den Begriff "Bearbeitungsgebühr").

    Soweit die Beklagte geltend macht, das Bearbeitungsentgelt sei für die zusätzliche Sonderleistung der Beratung bei der Projektentwicklung sowie der Entwicklung und Strukturierung der Projektfinanzierung gezahlt worden, enthält der Wortlaut der Klausel aus Sicht eines verständigen und redlichen Vertragspartners keinen Anhaltspunkt hierfür (vgl. BGH, BeckRS 2017, 121112).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus LG Bochum, 16.12.2021 - 1 O 26/20
    Auch wenn der Text unverändert bleibt, kann aber ausnahmsweise eine Individualvereinbarung vorliegen, wenn der andere Teil nach gründlicher Erörterung von der Sachgerechtigkeit der Regelung überzeugt wird und ihr zustimmt (BGH, Urteil vom 28.7.2015, XI ZR 434/14).

    Zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, vor allem die intellektuellen Fähigkeiten und die berufliche Position der Verhandlungspartner sowie das Bestehen oder Fehlen eines wirtschaftlichen Machtgefälles (BGH, Urteil vom 28.7.2015, XI ZR 434/14).

  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2022 - 25 O 228/21

    Klauseln über Verwahrentgelte (sog. "Strafzinsen") unwirksam

    Preisnebenabreden, die - ohne eine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben - allgemeine Betriebskosten oder einen Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzen, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind danach der Inhaltskontrolle unterworfen (BGH Urteil vom 17. April 2018, XI ZR 214/16; LG Bochum, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 O 26/20 -, Rn. 70, juris).
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